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4.

Was macht ein Stadtjäger?

Beraten, beraten und nochmals beraten. Der Stadtjäger ist Ansprechpartner für alle Privatleute, Firmen oder Behörden, die in irgendeiner Form Probleme mit oder Fragen zu Wildtieren haben, die sich unerwünscht in ihrem direkten Umfeld aufhalten.

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Stadtjägerinnen und Stadtjäger haben die Aufgabe, in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere (Wildtiere im Sinne des Jagdrechts) in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen zu beraten und zu unterstützen; sie arbeiten mit den Wildtierbeauftragten zusammen.


Die Jagd darf nur ausgeübt werden, sofern vorbeugende Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist (§ 13a JWMG). Somit findet eine reguläre Bejagung von Wildtieren, wie sie im Wald und Offenland praktiziert wird (also außerhalb des befriedeten Bezirks) durch Stadtjägerinnen und Stadtjäger nicht statt. Vielmehr dient die Jagd im befriedeten Bezirk durch Stadtjägerinnen und Stadtjäger, wie gesetzlich festgelegt, ausschließlich dem Lösen von Wildtier-Mensch-Konflikten, zur Gefahrenabwehr und Tierseuchenabwehr.

Helfen kann ich Ihnen bei

... folgenden Wildtierarten, die dem Jagdrecht  unterliegen:

  • Fuchs

  • Marder

  • Dachs

  • Waschbär

  • Wildschwein

  • Rehwild

nicht jedoch bei:

  • Haustauben

  • Greifvögel

  • Siebenschläfer

  • Eichhörnchen

  • Maulwurf

Weitere Infos
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